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# Der Kanzler wusste es zuerst — Jens Spahn und das Muster der folgenlosen Verantwortung
- URL: https://kurswechsel.blog/der-kanzler-wusste-es-zuerst-jens-spahn-und-das-muster-der-folgenlosen-verantwortung/
- Published: 2026-07-31T09:17:00.000Z
- Updated: 2026-09-05T21:35:11.000Z
- Description: Eine Homestory in Bild+, ein Instagram-Post, viel Applaus. Doch hinter der perfekt getakteten PR-Geschichte steckt nicht nur ein Rechtsbruch, den jeder andere Bürger nicht begehen dürfte — sondern ein Muster, das sich schon einmal gezeigt hat: bei Milliarden verbrannter Corona-Masken.
- Author: Manfred 
- Tags: Rechtsstaat, Doppelstandard, Jens Spahn, Leihmutterschaft, import-2026-07, #Import 2026-10-04 14:38

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## Die Geschichte, die alle lesen sollten

Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU im Bundestag, und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Ihr Sohn Georg kam in den USA zur Welt, ausgetragen von einer Leihmutter. Spahn äußerte sich dazu: "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm." Die Geschichte wurde exklusiv über Bild+ veröffentlicht, ergänzt durch ein Instagram-Foto mit Kinderwagen.

Es ist eine warme, menschliche Geschichte. Genau deshalb lohnt sich der zweite Blick.

## Punkt 1: Was in Deutschland verboten ist, wird im Ausland genutzt

Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten — sowohl die Durchführung als auch die Vermittlung. Das Verbot gilt unabhängig davon, wer die Wunscheltern sind: heterosexuelle Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Einzelpersonen. Für gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer sich ein Kind über eine Leihmutter in Deutschland wünscht, bricht geltendes Recht.

Spahn und Funke haben diesen Weg über die USA genommen, wo kommerzielle Leihmutterschaft in mehreren Bundesstaaten legal ist. Das ist rechtlich zulässig — deutsches Recht gilt nicht im Ausland. Bemerkenswert ist trotzdem, wer hier handelt: ein Spitzenpolitiker, der als Fraktionsvorsitzender an der Gestaltung genau der Gesetze mitwirkt, die in Deutschland Leihmutterschaft verbieten.

## Punkt 2: Eine PR-Geschichte, die ihresgleichen sucht

Bemerkenswert ist auch der Ablauf der Veröffentlichung. Berichten zufolge wurde Bundeskanzler Merz bereits Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe persönlich von Spahn informiert. Die eigentliche Story lief dann exklusiv über Bild+ — flankiert von einem inszenierten Instagram-Foto, warmes Licht, Kinderwagen, Wald.

Das ist keine spontane private Mitteilung. Das ist eine choreografierte Kommunikationsstrategie: kontrollierter Erstkontakt zur Parteispitze, exklusive Platzierung bei einem befreundeten Boulevardmedium, emotionale Bildsprache für Social Media. Genau das Handwerk, das professionelle PR-Abteilungen einsetzen, um ein Ereignis maximal positiv zu rahmen — noch bevor unbequeme Nachfragen entstehen können.

## Punkt 3: Das Muster dahinter

Diese Geschichte steht nicht für sich allein. Sie zeigt ein wiederkehrendes Prinzip: Wer Zugang zu den richtigen Kanälen hat, kann selbst heikle Themen so präsentieren, dass Kritik im Ansatz erstickt wird. Wer diesen Zugang nicht hat, bleibt an geltendes Recht gebunden und muss mit den Konsequenzen leben.

Das ist keine Aussage über Spahns Privatleben oder seine Vaterfreude — die ihm wie jedem anderen Menschen zusteht. Es ist eine Aussage über die Mechanik von Macht, Recht und Öffentlichkeit in Deutschland: Gesetze gelten, bis sie unbequem werden. Dann findet sich für die, die es sich leisten können, ein Weg drumherum — und die passende PR gleich mit.

## Punkt 4: Ein Muster mit Vorgeschichte

Es ist nicht das erste Mal, dass sich für Spahn eine Sache ohne Konsequenzen auflöst. Als Bundesgesundheitsminister ließ er während der Corona-Pandemie im Eilverfahren Atemmasken für mehrere Milliarden Euro beschaffen. Ein Großteil davon wurde nie gebraucht — rund 3,4 Milliarden Masken mussten laut Bundesrechnungshof am Ende vernichtet werden. Über 170 Strafanzeigen gingen deswegen bei der Staatsanwaltschaft ein, der Vorwurf: Vorteilsannahme und Untreue.

Der Bericht der von Spahns Nachfolger Karl Lauterbach beauftragten Sonderermittlerin Margaretha Sudhof kam zu einem klaren Befund: Spahn sei gegen den Rat seiner eigenen Fachabteilungen in die Maskenbeschaffung eingestiegen, habe überteuerte Käufe befördert und ihm nahestehende Personen bevorzugt. Im März 2026 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Verfahren dennoch ein — mangels "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" für eine Straftat. Ermittlungen wurden gar nicht erst aufgenommen.

Das Ergebnis: Trotz eines belastenden Sachverständigenberichts, trotz Milliardenschäden für die Steuerzahler, trotz über 170 Anzeigen — keine Anklage, keine Ermittlung, keine persönliche Konsequenz. Spahn blieb Fraktionsvorsitzender, seine Karriere lief ungebremst weiter.

Das ist der Kern des Musters, das sich durch diese Geschichte zieht: Wer an der richtigen Stelle sitzt, trägt öffentliche Verantwortung ohne persönliches Risiko — ob es um Maskenmilliarden geht oder um die eigene PR-Inszenierung. Die Fehlerquote bleibt straffrei, solange die Kommunikation stimmt.

## Fairness-Hinweis

Die Familiengründung von Spahn und Funke ist ihr gutes Recht, so wie es Tausenden anderen Paaren mit denselben Mitteln offensteht, sofern sie es sich finanziell leisten können. Kritikwürdig ist nicht der Kinderwunsch, sondern der Kontrast zwischen dem Recht, das für Otto Normalverbraucher gilt, und den Möglichkeiten, die sich Spitzenpolitikern eröffnen — verbunden mit der Frage, ob jemand, der an solchen Gesetzen mitwirkt, nicht auch öffentlich Stellung dazu beziehen sollte.

Auch bei der Maskenaffäre gilt: Die Einstellung des Verfahrens ist eine rechtsstaatliche Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, keine Verurteilung im Umkehrschluss. Fehlender Anfangsverdacht bedeutet nicht automatisch fehlerfreies Handeln — es bedeutet, dass die strafrechtliche Schwelle nicht erreicht wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig, gerade weil sie oft verwischt wird.

**Quellen:** \- t-online.de, 15./16.07.2026: "Jens Spahn und sein Ehemann sind Eltern geworden" - Abendzeitung München, 15.07.2026 - WEB.DE, 16.07.2026 - Embryonenschutzgesetz (ESchG), § 1 Abs. 1 Nr. 7 (Verbot der Leihmutterschaft) - Legal Tribune Online, 09.03.2026: "GenStA: Kein Strafverfahren gegen Spahn wegen Maskenkaufs" - taz.de, 09.03.2026: "Maskendeals während Corona-Pandemie: Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn eingestellt" - ZDFheute, 09.03.2026: "Verfahren gegen Jens Spahn zu Maskenkäufen in der Corona-Pandemie eingestellt" - Deutsches Ärzteblatt, 09.03.2026: Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof - Bundesrechnungshof-Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages

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